Drohnen sind ein beliebtes Spielzeug bei Jung und Alt, sogar für gewerbliche Zwecke kommen die kleinen Helfer heute immer häufiger zum Einsatz. Hier ein Überblick, welche Regeln für Drohnen gelten und was beim Kauf sonst noch zu beachten ist.
Drohnen für kleine und große Kinder
Für Kinder ist das Fliegen von Drohnen eine beliebte Beschäftigung, auch Jugendliche und technikaffine Erwachsene entscheiden sich immer häufiger für dieses Hobby. Drohnen, die sich sehr einfach schon von den Jüngsten fliegen lassen, unterscheiden sich dabei im Aufbau und in der Komplexität sowie Steuerung deutlich von den Modellen, für die sich Jugendliche und Erwachsene interessieren. Je schwieriger die Steuerung und komplexer der Funktionsumfang ist, desto teurer sind die Modelle. Drohnen für Kinder sind oftmals sehr robust gebaut und verzeihen Stürze eher, verfügen aber meist nur über einen eingeschränkten Funktionsumfang.
Drohnen im gewerblichen Einsatz
Drohnen kommen auch zu gewerblichen Zwecken zum Einsatz. Etwa, um Flächen von oben auszumessen, Veranstaltungen zu überwachen, professionelle Aufnahmen von Landschaften zu machen oder gar bei der Suche nach Rehkitzen in Feldern behilflich zu sein. Behörden nutzen die fliegenden Helfer ebenfalls, um vermisste Personen, Straftäter oder Glutnester bei Bränden schneller zu finden. Im Katastrophenschutz lassen sie sich zudem zum Transport von Hilfs- und Rettungsmitteln einsetzen.
Mit oder ohne Kamera?
Wer eine Drohne kaufen möchte, sollte sich vorab mit der Technik vertraut machen. Nicht alle Funktionen sind für die private Anwendung unbedingt nötig, manche verteuern das Angebot nur unnötig. So ist zum Beispiel eine Extrakamera an der Drohne sehr teuer, die Bildaufnahmen, die diese Modelle machen, erreichen oftmals keine gute Auflösung. Hier lohnt es sich, in andere Funktionen zu investieren, etwa in eine automatische Rückflugfunktion, dank der die Drohne bei nachlassendem Akku immer wieder zum Ausgangspunkt zurückkommt und so seltener verloren geht.
Hinweis: Drohnen mit Kamera dürfen nicht einfach Personen ohne deren Genehmigung filmen. Private Drohnenbesitzer sollten daher darauf achten, die Kamerafunktion nur dann einzusetzen, wenn keine Personen in der Nähe sind. Ausnahmen gelten für den Einsatz von Drohnen durch die Polizei und andere Behörden.
Das ist ebenfalls wichtig
Nicht jede Drohne darf überall fliegen, es gelten je nach Größe und Gewicht, maximaler Flughöhe, Kamera oder Einsatzzweck verschiedene Regeln, die zu beachten sind. Diese sind in der EU-Drohnenverordnung einheitlich festgelegt. Drohnen, die ein Gewicht von 250 Gramm überschreiten, dürfen erst ab einem Alter von 16 Jahren und mit einem Drohnenführerschein geflogen werden. Zudem gilt eine Registrierungspflicht für Drohnen mit Kameras, wenn diese mit einem Sensor zum Erfassen personenbezogener Daten ausgestattet sind. Besitzer erhalten daraufhin eine Registrierungsnummer für ihre Drohne (wird an der Drohne notiert), sodass diese bei einem Verstoß eindeutig zugeordnet werden kann. Eine Haftpflichtversicherung sollte jeder besitzen, jedoch sind nicht in allen Policen Schäden durch Drohnen abgedeckt. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen ist daher vor dem Drohnenkauf zu empfehlen.
Ganz wichtig: Es gibt Flugverbotszonen, in denen eine Drohne auf gar keinen Fall starten oder eine gewisse Höhe nicht überschreiten darf. Etwa in Wohngebieten, an Hauptverkehrswegen, in der Nähe von Flughäfen und auf fremden privaten Grundstücken. Bei Dunkelheit müssen Drohnen zudem mit ausreichend Licht ausgestattet sein.